Betriebshelfer anfordern
Wir helfen Ihnen
Ziel der Betriebshilfe ist die Übernahme aller notwendigen unaufschiebbaren und betriebserhaltenden Maßnahmen, wie Arbeiten im Stall (Melken, Füttern) und in der Außenwirtschaft.
Einsatzgründe sind:
Einsatzgründe sind:
- Arbeitsunfall
- Krankenhausbehandlung
- Schwangerschaft
- Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme
- Ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- Tod des landwirtschaftlichen Unternehmers
Ihr Weg zur Betriebshilfe
Antragstellung beim Sozialversicherungsträger
Kommen Sie auf uns zu! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung!
1. Information der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau per Telefon, Fax bzw. E-Mail
2. Anruf bei der Einsatzleitung in St. Ulrich
3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernimmt die Kosten für den Einsatz eines Betriebshelfers grundsätzlich nur dann, wenn sie dem Einsatz vor Beginn zugestimmt hat. Dieser Antrag kann zunächst formlos, z. B. telefonisch, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden.
Muss bei einem Notfall der Einsatz an einem Wochenende oder Feiertag beginnen, ist es notwendig, telefonisch (Anrufbeantworter), per Fax oder per E-Mail die SVLFG vorab zu informieren. Die persönliche Kontaktaufnahme ist am ersten darauf folgenden Werktag zu erledigen. Die erforderlichen Unterlagen (Antragsformular, ärztliche Bescheinigung) müssen umgehend bzw. innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden.
Den Antrag erhalten Sie von der SVLFG oder im Internet unter:
Kommen Sie auf uns zu! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung!
1. Information der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau per Telefon, Fax bzw. E-Mail
2. Anruf bei der Einsatzleitung in St. Ulrich
3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernimmt die Kosten für den Einsatz eines Betriebshelfers grundsätzlich nur dann, wenn sie dem Einsatz vor Beginn zugestimmt hat. Dieser Antrag kann zunächst formlos, z. B. telefonisch, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden.
Muss bei einem Notfall der Einsatz an einem Wochenende oder Feiertag beginnen, ist es notwendig, telefonisch (Anrufbeantworter), per Fax oder per E-Mail die SVLFG vorab zu informieren. Die persönliche Kontaktaufnahme ist am ersten darauf folgenden Werktag zu erledigen. Die erforderlichen Unterlagen (Antragsformular, ärztliche Bescheinigung) müssen umgehend bzw. innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden.
Den Antrag erhalten Sie von der SVLFG oder im Internet unter:
- Hier finden Sie den Antrag
(PDF Datei - 747 KB)
Auch bei einem Ersatzkraft-Wechsel muss spätestens am Tag des Wechsels der Einsatz der neuen Ersatzkraft der SVLFG umgehend mitgeteilt werden. Bei verspäteter Mitteilung übernimmt die SVLFG die Kosten lediglich für den Zeitraum, ab dem der Wechsel der Ersatzkraft bzw. der Verlängerungsantrag bei der SVLFG eingegangen ist.
Wenn eine Verlängerung der Leistung nötig ist, denken Sie daran, den Verlängerungsantrag vollständig ausgefüllt an die SVLFG zu schicken. Dieser muss vor Ablauf der genehmigten Leistungsdauer bei der SVLFG eingegangen sein, ansonsten kommt es zu Leistungskürzungen.
Wenn die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die Leistung beendet, kann in bestimmten Fällen ein Einsatz durch das Land Baden-Württemberg gefördert werden. Der Antrag wird von uns – als anerkannte Einrichtung – beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
Wenn eine Verlängerung der Leistung nötig ist, denken Sie daran, den Verlängerungsantrag vollständig ausgefüllt an die SVLFG zu schicken. Dieser muss vor Ablauf der genehmigten Leistungsdauer bei der SVLFG eingegangen sein, ansonsten kommt es zu Leistungskürzungen.
Wenn die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die Leistung beendet, kann in bestimmten Fällen ein Einsatz durch das Land Baden-Württemberg gefördert werden. Der Antrag wird von uns – als anerkannte Einrichtung – beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
Ihre Betriebshelfer
Insgesamt sind beim Landwirtschaftlichen Betriebshelferdienst Südbaden e.V. derzeit 23 hauptberufliche und 3 nebenberufliche Betriebshelfer im Einsatz.